Prüfungshinweise

Prüfungshinweise

  1. Prüfungsteilnahme und Anmeldebestätigung

Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt online. Hierzu füllt der/die Prüfungsteilnehmer/in das Onlineformular mit allen relevanten Informationen für den Prüfungsanbieter aus.

  1. Stornierung bei Inlandsanmeldung:
  • Bis zu 15 Tage vor der Prüfung kann die Buchung schriftlich oder auch per Email storniert werden. Dem/der Prüfungsteilnehmer/in werden die Prüfungsgebühren abzüglich 35 Euro Bearbeitungsgebühr erstattet.
  • Wenn die Stornierung innerhalb der 14 Tage vor der Prüfung stattfindet, werden dem/der Prüfungsteilnehmer/in die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
  • Eine Stornierung ist nach Prüfungsbeginn nicht mehr möglich.
  • Eine Erstattung der Prüfungsgebühren erfolgt bei Nicht-Teilnahme des/ der Teilnehmers/ in nicht
  • Die Prüfung startet an dem Tag, der auf der Anmeldebestätigung vermerkt ist.
  • Es liegt im Ermessen der Prüfungsanbieter zu entscheiden, ob und wie viel Geld bei einer Stornierung aufgrund einer Krankheit bzw. bei Abbruch einer laufenden Prüfung erstattet wird.
  • Stornierung bei Auslandsanmeldung: Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren bei Anmeldungen aus dem Ausland ist ausschließlich gegen Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheids seitens des Konsulats bzw. der Botschaft möglich.
  1. Umbuchung

Eine einmalige Umbuchung einer Prüfung auf einen späteren Termin muss spätestens 15 Tage vor dem Prüfungsdatum schriftlich beim Prüfungsanbieter beantragt werden. Wird der Antrag später als 15 Tage vor der Prüfung eingereicht, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 70 Euro an. 

  1. Außerordentliche Ereignisse

Bei außergewöhnlichen Ereignissen, die die Erbringung der Leistung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, kann die Prüfung schriftlich abgesagt oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Preise

Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste oder der in der Anmeldebestätigung angegebene Betrag.

  1. Pflichten der Prüfungsteilnehmer/Innen

Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin ist dafür verantwortlich, einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu gewährleisten und muss über eine gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Visum verfügen.

Zudem obliegt es dem Prüfungsteilnehmer bzw. der Prüfungsteilnehmerin, eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung abzuschließen.

Die Prüfung-und Hausordnungen sind von den Teilnehmern/innen einzuhalten.

  1. Prüfungsanmeldung durch eine zweite Person

Eine Prüfungsanmeldung für eine zweite Person vorzunehmen ist gestattet. Die zweite Person übernimmt die Verantwortung für die Zahlung aller Gebühren.

  1. Datenschutz

Die Prüfungsanbieter sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Im Rahmen des allgemeinen Datenschutzgesetzes sind sie berechtigt, die Personalien der Teilnehmer auf elektronischen Medien zu speichern und zu archivieren.

  1. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit bei Teilen oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Prüfungsorte / Städte